Mitgliedschaft
Informationen für Beitrittsinteressierte
- Vorteile der Mitgliedschaft bei der SGVT
- Informationen zur Mitgliedschaft bei der SGVT
- Statuten der SGVT
- Statuten der Psycholog:innen-Sektion und Aerzt:innen-Sektion
- Titelreglement SGVT Verhaltenstherapeut:in
- Titelreglement SGVT Supervisor:in
Elektronische Anmeldung / Aufnahmegesuch für den Beitritt
- elektronische Anmeldung über FSP-Plattform (nur für Psycholog:innen-Sektion)
- Aufnahmegesuch Mitgliedschaft SGVT (nur für Ärztesektion)
- Merkblatt Aufnahmeantrag FSP (dient zur Information)
Folgende Unterlagen sind mit der elektronischen Anmeldung (FSP-Plattform) hochzuladen / dem Aufnahmegesuch (Ärztesektion) beizulegen:
- ausgefülltes Formular SGVT (nur für Ärztesektion)
- Kopien der Uni-Abschlüsse, der KVT-Weiterbildung mit der Bestätigung des Bundesamtes für Gesundheit (eidg. Weiterbildung Psychotherapie), des FSP-Fachtitels (falls die KVT-Weiterbildung vor dem 1. April 2018 abgeschlossen wurde)
- Kopien der Anerkennung der Psychologieberufekommission (PsyKo) falls der Uni-Abschluss und/oder die KVT-Weiterbildung im Ausland absolviert wurde.
- Belege der 50 Einheiten Einzel-Selbsterfahrung, falls die KVT-Weiterbildung im Ausland absolviert wurde
- Bestätigung des Ausbildungsinstituts über Ihre angefangene KVT-Weiterbildung, falls Sie eine solche absolvieren
Gemäss Statuten Art. 4 kennt die SGVT kennt folgende Arten von Mitgliedern
- Ordentliche Mitglieder
- Ausserordentliche Mitglieder
- Kollektivmitglieder