Die Anerkennungskommission ist zuständig für die laufende formale Kontrolle und Begleitung der einzelnen Weiterbildungsschritte der Teilnehmer:innen der Postgradualen Psychotherapie-Weiterbildung in Verhaltenstherapie SGVT. Sie prüft deren eingereichte Falldokumentationen, führt am Schluss der Weiterbildung das Zertifizierungsgespräch durch und zertifiziert diese an der Mitgliederversammlung der SGVT zu Verhaltenstherapeut:innen SGVT.
Die Anerkennungskommission ist ausserdem für die Psycholog:innen unter den Weiterbildungsabsolvent:innen vorprüfende Instanz für die Anerkennung als Fachpsycholog:in für Psychotherapie FSP.
In einem Äquivalenzverfahren kann die ANK auch Absolvent:innen anderer kognitiv-behavioraler Weiterbildungsgänge als Verhaltenstherapeut:in SGVT anerkennen.